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Fam. Schmidtke & Kügelgen - Schmidtke Kinderbetreuung GdR

GESCHÄFTSBERICHT 1995 - 2000

Inhaltsverzeichniss

14.11.1998 - 14 K 7138/98

HIER SOLLEN FAMILIEN NACHHAKEN...

CHRONIK

Liebe Eltern,

nach Beiträgen in verschiedenen Medien haben wir über 350 Anfragen erhalten. Da wir 3 kleine Kinder versorgen und ich auch noch jeden Tag zur Arbeit gehe, komme ich erst nach und nach dazu, den großen Stapel abzubauen. Ich bitte um Verständnis, wenn es etwas gedauert hat mit der Antwort. Da ich es zeitlich und auch finanziell nicht schaffe, jeden persönlich anzurufen, wähle ich diese Form der Information.

Grundsätzlich: Familien, vor allem die mit mehreren Kindern, werden vom Staat von vorn bis hinten veräppelt. Ihre (Erziehungs-/Unterhalts-) Leistung wird gern angenommen, dafür aber noch nicht mal eine steuerliche Entlastung gewährt. Trotz des Auftrages des Bundesverfassungsgerichtes, den Kindesunterhalt von der Steuer freizustellen, muß der Unterhalt für Kinder immer noch versteuert werden, so daß man von einer Kinderstrafsteuer sprechen kann. Auf der anderen Seite droht der Staat im BGB sogar allen Eltern bis zu 5 Jahre Knast an, wenn sie nicht für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen.

Kulanter dagegen ist der Staat gegenüber Gewerbetreibenden und Unternehmern - egal, wie sinnvoll oder unsinnig das Unternehmen ist. Der Ausspruch ist nicht neu: Jeder Karnickel- und Schweinezüchter wird in Deutschland steuerlich besser behandelt, als Familien - die ja, das streitet niemand ab, die alles entscheidenden Investitionen für die Zukunft erbringen. Alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Unternehmens bleiben als Betriebsausgaben steuerfrei. Ja, sogar Pensionsrückstellungen (nichts anderes machen vergleichbar die Familien!!) bleiben bis zu großzügig bemessenen Grenzen von der Steuer verschont. Außerdem bleibt die gezahlte Umsatzsteuer bei Vorsteuer-Option ein Durchlaufposten, der nicht ins Gewicht fällt.

Himmlische Konditionen also für alle "Familien-Unternehmen", die auch genutzt werden sollten. Konkret: Ich habe also bei der städtischen Gewerbeanmeldestelle das Gewerbe "private Kinderbetreuung" angemeldet. Also nicht "Kinderaufzucht" und auch nicht "Kindererziehung". Eine Tagesmutter z.B. könnte auch unter dieser Rubrik anmelden, von daher nichts Außergewöhnliches. Für den Schein verlangt z.B. die Stadt Köln 30 DM Gebühr; in Mannheim werden 50 Mark verlangt. Als kleinen Vorteil hat man damit die Möglichkeit, sich den Zugang zu Großmärkten (Handelshof, Metro etc.) zu besorgen. Dort kaufen Familien zwar nicht unbedingt billiger ein, als im Supermarkt, dafür aber meist bis 21 Uhr.

Als Gesellschaftsform empfiehlt sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), denn dann sind beide Elternteile gemeinsam handelnde und haftende Unternehmer. Alleinerziehende wählen die Einzelgesellschaft (=Angabe des Vor- und Zunamens). Einige Zeit nach der Anmeldung kommt dann eine ganze Bürokratie ins Rollen:

a) Das Finanzamt meldet sich natürlich. Mit einem Anhörungsbogen. Es erfragt den erwarteten Umsatz ("nicht abschätzbar" z.B. eintragen) den erwarteten Gewinn (= 0), Zahl der Beschäftigten (= 0), Wunsch nach Vorsteuer-Abzug ( ja!) und Abgabemodus der Erklärungen (jährlich).

b) Mit dickem Bundesadler geschmückt waren die Kuverts der Berufsgenossenschaft (u. gesetzliche Unfallversicherung). Deren Fragebogen will u.a. die Zahl der Beschäftigten wissen und wie lange man selber arbeitet.

c) Schließlich wird man Zwangsmitglied der IHK (Industrie- und Handelskammer). Das kostet möglicherweise 100 DM Beitrag im Jahr. (Die IHK's diskutieren z.Zt., ob bei Gewerbe mit geringem Gewinn/Umsatz überhaupt ein Beitrag erhoben werden soll.) Dafür kann man sich in vielen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Ich sammle nun alle Belege bzw. lasse mir welche ausstellen, wenn Ausgaben für die Kinder entstehen. Einfach bei Windeln, Kinderschuhen, Spielsachen. Schwieriger ist es, z.B. bei Lebensmitteln klar abzugrenzen. Es bietet sich eine Aufteilung wie etwa bei Auto- und Telefonkosten an. Ich hoffe, der Steuerberater hat einen paraten Vorschlag. Für die Kinderzimmer berechne ich den Anteil der Mietkosten (diese Kosten vergessen die meisten Eltern!). Schwierigkeiten wird wohl das Finanzamt nach der ersten Steuererklärung, also im nächsten Jahr, machen. Da ja keine Einnahmen vorliegen, wird ein Verlust ausgewiesen. Und weil auch keine eigenen Umsatzsteuereinnahmen vorliegen, aber jede Menge Umsatzsteuer gezahlt werden mußte (bei Kinderschuhen für 100 DM hat man ca 13 DM MWSt. gezahlt!) muß das Finanzamt diese entrichtete Umsatzsteuer erstatten. Meine Rechnung: Ganz realistisch kostet ein Kind pro Monat ca. 800/900 Mark. Darin sind rund 80/90 DM Mehrwertsteuer enthalten (7% für Lebensmittel und Kinderbücher; 15% für alle anderen Sachen: als Mix der Einfachheit halber also ca. 10%). Bei 3 Kindern zahlt unsere Familie also monatlich rund 250 Mark Umsatzsteuern per Kindesunterhalt. Macht im Jahr rund 3000 Mark. Ach ja: Die Verluste aus dem Gewerbebetrieb kann man mit dem eigenen Einkommen verrechnen. Spätestens dann wird vom Finanzamt fehlende "Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt. Die Unterstellung ist angreifbar. Gewinne durch die Leistungen des Unternehmens Familie fallen allerdings erst nach 20 bis 25 Jahren an, wenn die Kinder eine Ausbildung abgeschlossen haben und Steuern und Sozialabgaben zahlen. Leider kommt der Ertrag hauptsächlich anderen zugute. Die relativ lange Verlustphase des "Unternehmens Familie" ist auch nicht so ungewöhnlich: man denke nur an den Eurotunnel, die Magnetschwebebahn "Transrapid" oder auch an alle Pharmaprodukte bis zur Marktreife/ Zulassung. Da sind 20, ja 30 Jahre Verlustschreibung locker drin.

Das Wichtigste aber ist: Eltern können mit dieser Gewerbeanmelde-Aktion zeigen, daß sie sich nicht mehr alles bieten lassen. Je mehr diesen Schritt machen, desto mehr werden auch Politiker aufmerksam. Das Ziel ist die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene steuerliche Freistellung des Kindesunterhalts. Denn - wie schon gesagt - Eltern zahlen mittlerweile eine Strafsteuer dafür, daß sie Kinder haben. Wem das alles ein wenig zu viel wird (es ist viel Aufwand!), dem empfehle ich, zumindest Widerspruch gegen die Höhe des Kindesgeldes einzulegen. Dazu haben Familienbund der Katholiken und Katholische Arbeitnehmerbewegung (gilt natürlich auch für andere Konfessionen und Konfessionslose) ein Musterschreiben und ein Faltblatt entwickelt. Es kann angefordert werden unter Telefon 0228/95917-0 oder Telefax 0228/95917-20. Der Aufwand des Abtippens lohnt in jedem Fall. Denn man wird an den entsprechenden Stellen aufmerksam, daß Eltern die Ungerechtigkeit registrieren und ihre Stimme erheben. Die Kosten sind gering: 1 DM Porto für den Brief an die Kindergeldkasse. (Inzwischen laufen bereits mehrere Klagen vor verschiedenen Finanzgerichten, die durchaus Aussicht auf Erfolg haben).

Mit freundlichen Grüßen aus KÖln

P.S. Bitte informieren Sie mich, wenn Sie eigene Schritte (Gewerbeanmeldung, Widerspruch, Klage) unternehmen. Danke.

Juli 1996

 

14.11.1998 - 14 K 7138/98

In der Sache Kinderbetreuung Kügelgen-Schmidtke GbR gegen Finanzamt Köln-West wegen einheitlicher und gesonderter Feststellung von Einkünften 1995 begründen wir unsere Klage, anhängig unter 14 K 7138/98, wie folgt:

Das Finanzamt Köln-West unterstellte in seinem Bescheid vom 22.9.97 dem Unternehmen "Kinderbetreuung Kügelgen-Schmidtke GbR" eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht. Diese Unterstellung trifft nicht zu.

Die Kügelgen-Schmidtke GbR handelt auf rechtlich einwandfreier Basis und im Auftrag der Bundesregierung. Wir haben die seit Jahren litaneiartigen Aufforderungen der Bundesregierung ernst genommen, daß jeder Einzelne eigenverantwortlich für seine Altersversorgung mehr tun müsse. Da ja ganz offensichtlich die staatlich geregelte Altersversorgung keine Existenzsicherung mehr garantieren kann, sind wir zu dem Entschluß gekommen, unsere Altersvorsorge - zumindest ergänzend zu den zwangsweise einbehaltenen Rentenversicherungsbei- trägen - so zu betreiben, wie sie seit Menschengedenken betrieben wurde: durch eigene Kinder. Im Gegensatz zu investitionsträchtigen Unternehmungen wie die Magnetschwebebahn oder die Herstellung von Arzneimitteln - wo der Investor nur die Hoffnung hat, daß sich seine Investition einmal lohnen könnte - haben wir als Eltern einen rechtlich abgesicherten Unterhaltsanspruch gegenüber unseren Kindern (§ 1610 BGB).

Tausendfach ist es Tatsache, daß z.B. Kinder für die Unterbringung ihrer pflegebedürftigen Eltern in Pflegeeinrichtungen in nicht unerheblichem Maße zur Kasse gebeten werden. Genauso werden Hunderttausende von Frauen/ Müttern mit keinen oder geringen Rentenansprüchen (sogenannte "Trümmerfrauen") von ihren Kindern teilweise oder voll unterhalten werden. Für diese genannten Gruppen zahlt sich also die Investion, die sie seinerzeit mit dem Unterhalt und der Betreuung ihrer Kinder getätigt haben, in Heller und Pfennig aus. Mit diesen klaren Vorgaben:

a) regierungsamtliche Aufforderung zur Eigenvorsorge

b) rechtlich gesicherter Unterhaltsanspruch von Eltern gegenüber ihren Kindern haben wir systematisch den Aufbau eines kleinen "privaten Versorgungswerkes" betrieben.

Die Erziehung und Betreuung unserer Kinder erfolgt auch stets unter dem latenten Gesichtspunkt, im Falle des Versagens staatlich reglementierter Altersversorgung nicht ganz mittellos dazustehen. Um die hohen Investitionskosten zumindest steuerlich berücksichtigt zu bekommen, haben wir deshalb die Form einer Kinderbetreuungs-GbR gewählt. Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil vom 18.4.97 (Az.11 K 1539 / 96Kg). ausdrücklich festgestellt, daß "Unterhaltsaufwendungen für Kinder grundsätzlich keine Aufwendungen im privaten Bereich darstellen, die nach der Grundregel des § 12 Nr. 1 EStG steuerlich als allgemeine Kosten der Lebensführung nicht abzugsfähig sind. Vielmehr muß berücksichtigt werden, daß durch diese Aufwendungen die steuerliche Leistungsfähigkeit gemindert wird. Beim Kindesunterhalt folgt diese Konkretisierung des Leistungsfähigkeitsprinzips zusätzlich aus den grundlegenden Entscheidungen der Verfassung in Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG."

Verfassungsrechtlich ist es also geboten, den Kindesunterhalt steuerlich zu berücksichtigen. Teilweise wird dieses Gebot seit 1996 durch das Jahressteuergesetz erfüllt, das alternativ einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld vorsieht. Aber eben nur teilweise. Mit unserer Gewinn-Verlust-Rechnung, die alle Einnahmen und Ausgaben der Kinderbetreuung auflistet, versuchen wir, das Verfassungsgebot realitätsnäher umzusetzen. Wir verstehen, daß der Fiskus in Jahreszyklen denkt, weil der Staat schnell an Geld kommen will. Investitionszeiträume in Generationenlänge entsprechen nicht seinem Denken. Doch mit dem Heranwachsen von Menschen ist es wie mit dem Wachsen von Bäumen: es dauert seine Zeit. Ein mechanistisch-merkantilistisches "Geschäftsjahres-Denken" ist hier völlig fehl am Platz. Wir weisen darauf hin, daß der Forstwirtschaft, die wie unser Familienbetrieb über lange Zeiträume hinweg plant und investiert, im Bundeswaldgesetz (BWaldG) § 41 Abs. 2 eine besondere steuerliche Behandlung zugestanden wird. Ja, bei der Erstaufforstung gibt es staatliche Subventionen durch EU und Bundesländer, von denen Familien nur träumen können.

Bitte erklären Sie uns bei dieser Gelegenheit die (vom Fiskus akzeptierte) Gewinnerzielungsabsicht der Thyssen AG mit ihrem Magnetschwebebahn-Projekt. Mit schöngerechneten Nutzerzahlen werden hier in 30 Jahren vielleicht schwarze Zahlen geschrieben. Vielleicht! Hier werden aus politischen, nicht aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus lange Verlustzeiten akzeptiert. Warum wird das nicht auch Familien zugestanden? Im Gegensatz zur Magnetschwebebahn steht die Familie noch immer unter dem Schutz des Grundgesetzes. Zumindest auf dem Papier.

All dies sind wichtige Gründe, die uns bestärken, unseren Einspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid aufrecht zu halten

 

HIER SOLLEN FAMILIEN NACHHAKEN...

Hier sollten Familien nachhaken

Kindererziehende Familien sind die "Lastesel der Nation". Trotz verschiedener Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, die Situation der Familien zu verbessern, haben Regierung und der Gesetzgeber sich bislang einen feuchten Kehricht darum gekümmert. Geplant sind vielmehr weitere Verschlechterungen wie die unter dem Etikettenschwindel laufende sogenannte "Familienkasse". Familien sollten deshalb jede Gelegenheit nutzen, um das zu bekommen, was ihnen zusteht. Am einfachsten ist das bei schon laufenden Gerichtsverfahren, in die man sich "einklinken" kann. Das spart Gerichts- und Anwaltskosten.

Kindergeld für Ungeborene

Interessant für Eltern, die ein Kind erwarten. Sie sollten bei der Kindergeldkasse bzw: beim Arbeitgeber Kindergeld für ihr noch ungeborenes Kind beantragen, rückwirkend ab Feststellung der Schwangerschaft durch den Arzt. Bescheinigung mit voraussichtlichem Geburtstermin beifügen und um einen Bescheid bitten! Da Kindergeld bis zu sechs Monaten rückwirkend gewährt wird, lohnt sich der Antrag auch noch bei Säuglingen bis zu einem halben Jahr. Dieser Antrag wird garantiert abgelehnt. Gegen diesen ablehnenden Bescheid kann dann Einspruch eingelegt werden mit der Begründung, daß auch schon vor der Geburt Unterhaltskosten bzw. kindbedingte Kosten anfallen, wie etwa:

- Umstandskleidung, die wahrscheinlich keine Frau kaufen würde, wenn sie nicht schwanger wäre

- Kinderwagen, Babyausstattung, Wickeltisch etc. kauft niemand erst dann, wenn die Frau im Kreißsaal liegt

- Renovierung bzw. Einrichtung eines Kinderzimmers, manchmal sogar:

- Umzugskosten, Maklergebühren, höhere Miete bei Umzug in eine größere Wohnung wegen des neuen Nachwuchses.

- und, und, und... (viele Eltern wissen noch Ausgaben aus der eigenen Familie)

Weiter Begründung des Einspruchs: Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, daß das Kindergeld dazu dient, die Unterhaltsbelastung der Eltern zu mindern. Genau deshalb, weil Unterhaltskosten schon vor der Geburt anfallen, wird auch schon vor der Geburt Kindergeld beantragt. Wichtig ist dann, darum zu bitten, das Einspruchverfahren ruhen zu lassen bis zu einer Entscheidung des Verfahrens in gleicher Sache vor dem Essener Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (AZ. L 13 Kg 96/96).

Wichtiger Nachtrag vom 13.10.97

Das Essener Landessozialgericht wies am 10.10.97 unsere Klage ab und ließ auch nicht die Revision zum Bundessozialgericht nach Kassel zu. Damit ist allerdings noch nicht das letzte Wort gesprochen!!!!!!! Manche Medien berichteten so über das Urteil, daß dieser Eindruck entstehen könnte. Wir werden gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen und auch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Die Verfassungsrichter sind m.M. nach am besten in der Lage, ihre eigene Rechtsprechung auszulegen, z.B. das "Abtreibungsurteil" zum § 218 StGB, in dem es heißt, das Leben beginne nicht erst mit der Geburt und der Staat habe das ungeborene Leben in besonderer Weise zu schützen. Wenn also die Kindergeldkasse nach Ihrem Antrag auf Kindergeld für das erwartete Kind auf das Essener Urteil hinweist, bitten Sie trotzdem in Ihrem Widerspruch-Schreiben darum, das Verfahren ruhen zu lassen bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung. Die Essener Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Wohngeld für Ungeborene

Interessant für alle wohngeldberechtigten Eltern, die ein Kind erwarten. Hier muß der Antrag beim Wohngeldamt gestellt werden, das noch ungeborene Kind bei der Wohngeldberechnung mitzuzählen. Die Höhe des Wohngeldes hängt entscheidend von der Höhe des Einkommens und der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen ab! Jede zusätzliche Person bedeutet bares Geld für die Familie. Der Ablauf wird ähnlich wie beim Kindergeld für Ungeborene sein. Wer diesen Antrag stellen will, meldet sich am besten direkt bei mir wegen der Begründung. Beim Einspruch gegen den ablehnenden Bescheid ist der Hinweis auf das laufende Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln (AZ.: 16 K 817/96) wichtig. Auch hier wieder dann das Ruhen des Einspuchverfahrens beantragen.

Nachtrag vom 8.1.1998

Die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht/Kassel läuft! Ein versierter Anwalt vertritt uns dort. Auch die Verfassungsbeschwerde ist in Karlsruhe eingereicht. Der Eingang wurde bestätigt mit dem Aktenzeichen: AR 7019/97. Manche Kindergeldkassen wollen den Widerspruch nicht ruhen lassen, weil bis 1995 (unser Fall) bei Kindergeld-Streit die Sozialgerichte zuständig waren, seit 1996 aber die Finanzgerichte. Verweisen Sie in diesem Fall auf die Verfassungsbeschwerde. Entscheidungen des BVerfGerichtes sind aber für alle bindend Gerichtsbarkeiten

 

CHRONIK

 

Mai: 3. Schwangerschaft

19.Juli: Wohngeldbescheid

August: Antragstellung: Kindergeld (KG) und Wohngeld (WG) für ungeborenes Kind (nach französischem Modell)

21.August: Wohngeld: Widerspruch

September: Kindergeld für Ungeborene: Ablehnung

September: Wohngeld für Ungeborene: Ablehnung

2. November: Anmeldung der Kinderbetreuung GbR beim Gewerbeamt Köln

19. Dezember: Zustellung des Fragebogens zur steuerlichen Einordnung der GbR durch das Finanzamt

21. Dezember: Kindergeld für Ungeborene: Widerspruch

 
   
 

03. Januar: Wohngeld für Ungeborene: 2.Wohngeldbescheid

02. Februar: Wohngeld für Ungeborene: Klage vor Verwal tungsgericht

3. Februar: Geburt des 3. Kindes, Lisa

Februar: Neuberechnung der Kindergartenbeiträge: Klage beim Verwaltungsgericht (Klage ruht, da bereits entsprechende Klage durch andere Partei) Abweisung durch das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2000

(Die Gebühren für Kindergärten berechnen sich nach einem sehr eigentümlichen Einkommensbegriff: Kindergartengebühr = Bruttoeinkommen - Werbungskosten. Anders als bei der steuerlichen Einstufung eines Einkommens, entfallen bei der Gebührenberechnung die üblichen Freibeträge und außergewöhnlichen Belastungen, die in jeder Steuererklärung geltend gemacht werden können.)

Februar: Zustellung der Formulare zur Regelungen betreffend Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung und Zugehörigkeit zur IHK (Industrie und Handelskammer

29. Februar: Erster Bericht über die Gründung der GbR im Stern und damit Startpunkt der Medienberichterstattung, Fernsehauftritte und Dreharbeiten in den Räumen der GbR (s. Kasten)

März: Bestätigung der Kammerzugehörigkeit (IHK)

März: Mitgliedschaft im Familienverband

25. Juni: Offizielle Meldebestätigung über die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft (für Gesundheit und Wohlfahrtspflege) sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung

August: Bescheid des Gewerbeamtes über die Rücknahme, bzw. die "irrtümliche Ausstellung" eines Gewerbescheins für die Kinderbetreuung GbR (wohl auch aufgrund des hohen Medieninteresses und in der Folge den zahlosen Anfragen von Familien)

18. September: Kindergeld für Ungeborene: Urteil SG (Abweisung)

 
     
 

März: Antrag auf Betragsbefreiung von der Rentenversicherung (Hauptargument: Rentenbeitrag durch Kindererziehung bereits abgegolten)

18.Juli: Gewinn/Verlustermittlung der GbR gegenüber dem Finanzamtüber Anlage zur Steuerklärung für den Zeitraum 2.11.95 bis 31.12.95

August: Einschulung Felix

10.Oktober: Kindergeld für Ungeborene: Urteils Landessozialgerichtes (Abweisung)

     
 

23. Februar: Kindergeld für Ungeborene: Nichtzulassungsbeschwerde

13. Mai: Kindergeld für Ungeborene: Ablehnungsbeschluss Bundessozialgericht

Mai: Kindergeld für Ungeborene: Verfassungsbeschwerde Bundesverfassungsgericht (BVG)

September: Kauf eines Hauses

(Dezember: Umzug (nach 3-monatigen Renovierungsarbeiten)

     
 

Januar: Antrag auf Betragsbefreiung von der Rentenversicherung: Urteil Sozialgericht (Ablehnung)

25. März: Wohngeld für Ungeborene: Urteil VG (Abweisung)

April: Antrag auf Betragsbefreiung von der Rentenversicherung: Widerspruch

April: Wohngeld für Ungeborene: Widerspruch

19. Mai: Kindergeld für Ungeborene: BVG (Nichtzulassung)

Juni: Lisa kommt in den Kindergarten

3.August: Einschulung Mona

10. Oktober: Wohngeld für Ungeborene: Urteils OberlandesVG (Abweisung)

17. Dezember: Wohngeld für Ungeborene: Verfassungsbeschwerde Bundesverfassungsgericht (BVG)

 
     
 

Januar: erstes parteipolitisches Engagement: Frau Schmidtke tritt der Familienpartei NRW bei

März: Wohngeld für Ungeborene: Bundesverfassungsgericht (Nichtzulassung)

19. Mai: Kindergeld für Ungeborene: Bundesverfassungsgericht (Nichtzulassung)

Mai: Frau Schmidtke kandidiert bei den Landtagswahlen in NRW für die Familienpartei

September: Start der Wanderausstellung der Kunststiftung Baden-Württemberg mit einem finger-Beitrag über die Kinderbetreuung GbR

     

Die 1997 von der GbR dokumentierten Medienberichterstattung (TV=Fernsehbericht/P=Printmedium/HF=Hörfunk): family - P/01.01.97 / MAXI - P/01.01.97 / Bayern 2/Familienfunk - HF/09.01.97 / Bayern 3 - TV/ 22.01.97 / Eltern - P/24.02.97 / Baden-TV/ZDF - TV/13.02.97 / SAT 1/Frühstücks-tv - TV/19.03.97

Die 1995 von Schmidtkes dokumentierten Medienberichterstattung (TV=Fernsehbericht/P=Printmedium/HF=Hörfunk): Die Zeit/Modernes Leben - P/12.07.96 / Bayern3/Mitagsmagazin - HF/13.07.96 / Antenne Thüringen - HF/15.07.96 / Express - P/16.07.96 / Neue Presse Hannover - P/16.07.96 / RTL/Punkt12 - TV/16.07.96 / RTL/West Live - TV/16.07.96 / West3/Aktuelle Stunde - TV/16.07.96 / WDR2/Rhein-Weser - HF/16.07.96 / BZ Berlin - P/17.07.96 / Hamburger Morgenpost - P/17.07.96 / Hamburger Abendblatt - P/17.07.96 / AZ München - P/17.07.96 / SZ/Streiflicht - P/18.07.96 / Berliner Kurier - P/19.07.96 / ZDF/heute - TV/19.07.96 / PRO 7/Focus TV - TV/22.07.96 / Deutsche Welle/Journal - TV/25.07.96 / Neue Revue - P/25.07.96 / Welt am Sonntag/NRW - P/28.07.96 / Deutsche Welle - HF/09.08.96 / Bayern 2/Familienfunk - HF/04.09.96 / Radio Neandertal - HF/04.09.96 / Bild der Frau - P/09.09.96 / Süddeutsche Zeitung - P/18.09.96 / RTL/explosiv - TV/24.0996 / Tina - P/02.10.96 / ARD aktuell - TV/07.10.96 / aktiv/Arbeitgeberzeitung - P/21.12.96